Wieso kirchliche Vermögensverwaltung zum Politik-Thema wird

Angestaubte Gesetze?

Ein altes Gesetz regelt in Nordrhein-Westfalen bislang die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden. Nun soll es abgelöst werden. Der Leiter des katholischen Büros in NRW erklärt, was das für die Gemeinden bedeutet.

Anwalt mit Gesetzestexten / © r.classen (shutterstock)

DOMRADIO.DE: Im Düsseldorfer Landtag stehen wieder Entscheidungen an. Ein altes preußisches Gesetz soll geändert werden. Worum geht es im Kern? 

Antonius Hamers / © Nicole Cronauge (Katholisches Büro NRW)

Dr. Antonius Hamers (Leiter des katholischen Büros in Nordrhein-Westfalen): Es geht um die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden. Da gibt es in Nordrhein-Westfalen nach wie vor ein altes preußisches Gesetz zur Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden. Dieses Gesetz soll abgelöst werden, das heißt aufgehoben werden, damit wir nicht mehr ein staatliches Gesetz haben, sondern zukünftig werden wir kirchliche Gesetze haben – in allen fünf Bistümern genau die gleichen. 

Es gibt auch keine Rechtsveränderung und keine Rechtsverkürzung, also die jetzigen Rechte, insbesondere des Kirchenvorstandes, der in Nordrhein-Westfalen in den Kirchengemeinden das Kirchenvermögen verwaltet und die Kirchengemeinde nach außen vertritt, bleiben so, wie es bislang war. Wir wollen das Gesetz etwas modernisieren, was digitale Möglichkeiten angeht, aber die eigentlichen Kernrechte sollen genauso bleiben, wie sie bislang waren. Wir wollen nur kirchliche Gesetze haben und nicht mehr staatliche Gesetze. 

DOMRADIO.DE: Das ist eine der Änderungen, die in anderen Bundesländern schon vollzogen ist. NRW ist das letzte Land, aber die Laienrechte werden keineswegs eingeschränkt? 

Hamers: Nein, es ist ganz wichtig, dass die Laienrechte, also sprich der von Laien gewählte Kirchenvorstand, genau die gleichen Rechte und genau die gleichen Befugnisse hat, wie er sie jetzt auch hat. Es geht uns einfach nur um eine weitere Entflechtung von Staat und Kirche. 

Wir halten das nicht mehr für zeitgemäß, dass der Staat uns vorschreibt, wie wir unser Vermögen zu verwalten haben und deswegen sind es kirchliche Gesetze. Aber die Rechte der Laien und die Möglichkeiten der Laien in den Kirchengemeinden bleiben genau die gleichen wie vorher auch. 

DOMRADIO.DE: Wie sind jetzt die nächsten Schritte? 

Hamers: Die nächsten Schritte sind die, dass dieses Ablösegesetz in den Hauptausschuss geht. Das ist ein Ausschuss des Landtages. Dann geht es zur zweiten Lesung voraussichtlich Anfang Juli in den Landtag. Wir hoffen, dass das Gesetz dann dort abgelöst, sprich aufgehoben wird. 

Das Interview führte Ingo Brüggenjürgen.

Katholisches Büro NRW

Das Katholische Büro Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf ist die Vertretung der Erzbistümer Köln und Paderborn sowie der Bistümer Aachen, Essen und Münster im Land zwischen Rhein und Weser. Es wird seit September 2014 geleitet von Dr. Antonius Hamers.   

Antonius Hamers, Leiter des Katholischen Büros NRW / © Ingo Brüggenjürgen (DR)
Antonius Hamers, Leiter des Katholischen Büros NRW / © Ingo Brüggenjürgen ( DR )
Quelle:
DR